A

Anonyme Beisetzung

Bei einer anonymen Beisetzung wird die verstorbene Person namenlos bestattet. Das bedeutet, dass an der Beisetzungsstelle kein Name auf einem Grabstein steht. Oftmals ist es auch nicht gestattet, bei der Beisetzung anwesend zu sein. Mittlerweile gibt es auch Unterformen: die halbanonyme Bestattung oder die teilanonyme Bestattung. Hierbei dürfen die Angehörigen die konkrete Stelle der Grabstelle kennen.
In der Regel ist für die anonyme Beisetzung eine Feuerbestattung notwendig. Dennoch gilt sie als die kostengünstigste Form. Auch mit einer anonymen Beisetzung ist eine Trauerfeier möglich, bei der lediglich die Begleitung bis zur Grabstätte wegfällt.

B

Bestattungspflicht

Die Bestattungspflicht ist die Verpflichtung, nach dem Tod einer Person sicherzustellen, dass ihr Leichnam ordnungsgemäß bestattet wird. In Deutschland wird die Bestattungspflicht durch die entsprechenden Bestattungsgesetze der Bundesländer geregelt und ist Teil der gewohnheitsrechtlich geregelten Totenfürsorgepflicht. 
Es existieren gesetzliche Vorschriften darüber, wie eine Leichenschau durchgeführt und eine Sterbefallanzeige beim Standesamt eingereicht werden muss. Zudem beinhaltet die Bestattungspflicht in den meisten Bundesländern seit 1934 die Verpflichtung zur Beisetzung auf einem Friedhof, wobei die Seebestattung in der Regel ausgenommen ist.

K

Katafalk

Eine Plattform oder ein Gestell, auf dem der Sarg aufbewahrt wird, nennen wir Katafalk. Normalerweise steht der Sarg während der Trauerfeier auf dem Katafalk und wird darauf auch zur Grabstätte getragen. Der Katafalk ermöglicht eine ehrwürdige Präsentation des Sarges während der Feierlichkeit. 

Auf Wunsch kann der Katafalk mit Blumen oder anderweitig dekoriert und geschmückt werden. Als Ansprechpartner für Bestattungen in Güstrow und Schwaan bieten wir Ihnen neben vielen anderen Dienstleistungen auch individuellen Blumenschmuck an.

Kolumbarium

Als Kolumbarium wird eine Grabstätte bezeichnet, in der Urnen aufbewahrt werden. Meist handelt es sich um eine Wand oder ein kleines Gebäude mit einzelnen Fächern für die jeweiligen Urnen. Jede Urne hat ihren eigenen Platz und erhält auch ihren eigenen Grabstein, eine Plakette oder eine Steintafel, auf der der Name sowie das Geburts- und Sterbedatum der Person zu lesen sind.

Kremation

Die Kremation wird auch als Einäscherung oder Kremierung betitelt und bezeichnet den Verbrennungsprozess von Verstorbenen. Nachdem die verstorbene Person vom Bestattungsunternehmen abgeholt wurde, erfolgt die hygienische Versorgung, etwa durch Waschen sowie das Ankleiden und das Aufbereiten im Sarg. Auf Wunsch der Angehörigen können sie sich von der verstorbenen Person am Sarg verabschieden.

Bei der Kremation selbst wird dem Verstorbenen eine feuerfeste Nummer auf Schamottstein zur eindeutigen Identifikation beigelegt. Die Kremation erfolgt mit dem Sarg und dauert im Schnitt zwischen einer und eineinhalb Stunden.

N

Nutzungsrecht

Ein Nutzungsrecht bezieht sich auf einen klar abgegrenzten Bereich eines öffentlichen Grundstücks, nämlich den Friedhof (Grabstätte). Dieses Recht kann nur mit schriftlicher Zustimmung der zukünftigen nutzungsberechtigten Person vergeben werden, was einen mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt darstellt. 

Die Berechtigung umfasst das Recht zur Bestattung einer Leiche oder zur Beisetzung einer Urne in diesem Grab. Darüber hinaus beinhaltet das Nutzungsrecht die Verpflichtung zur Pflege des Grabes und das Recht, ein Grabmal auf der Grabstätte zu errichten. Es ist wichtig zu beachten, dass das Nutzungsrecht nicht vererbbar ist.

Nutzungszeit

Die Nutzungszeit bezeichnet den Zeitraum, für den das Nutzungsrecht an einer Grabstätte durch einen entsprechenden Bescheid (Verwaltungsakt) gewährt wurde.

Die Ruhezeit auf dem Sennefriedhof für Erdbestattungen beträgt 20 Jahre, während sie auf den anderen Friedhöfen 30 Jahre beträgt. Für Urnenbestattungen gilt eine einheitliche Ruhezeit von 20 Jahren. Maximal kann eine Wahlgrabstätte für 40 Jahre genutzt werden.

R

Reihengrab

Reihengrabstätten sind für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen vorgesehene Grabstätten, bei denen ein Nutzungsrecht für die gesamte Ruhezeit gewährt wird. 
Diese Grabstätten sind darauf ausgelegt, einen Sarg oder eine Urne aufzunehmen und werden zeitlich und räumlich in einer bestimmten Reihenfolge zur Verfügung gestellt. Dabei sollte man wissen, dass das Nutzungsrecht für Reihengrabstätten nicht verlängert werden kann.

S

Sargoberteilkreuz

Das Sargoberteilkreuz wird auf dem Sargoberteil angebracht und kommt vorrangig bei christlich geprägten Bestattungen zum Einsatz. Als Symbol des christlichen Glaubens wird das Sargoberteilkreuz im ersten Drittel des Sargoberteisl auf der Seite des Kopfes angebracht. Sargoberteilkreuze werden aus unterschiedlichen Materialien angefertigt, zum Beispiel aus Holz oder Metall. Wahlweise können Sargoberteilkreuze verschiedene Inschriften und diverse Gestaltungen aufweisen.

Sternenkind

Der Begriff „Sternenkind“, gelegentlich auch als „Schmetterlingskind“ oder „Engelskind“ bezeichnet, wird für verstorbene Kinder verwendet, vor allem wenn ihr Tod vor, während oder kurz nach der Geburt eingetreten ist.

U

Umbettung

Eine Umbettung erfolgt auf Antrag oder mit Zustimmung der nutzungsberechtigten Person. Dabei wird der Sarg mit den sterblichen Überresten eines Menschen oder die Urne mit seiner Asche ausgegraben (Ausbettung) und anschließend in eine andere Grabstätte verlegt (Einbettung). 

Es ist wichtig zu betonen, dass eine derartige Störung der Totenruhe nur durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt sein sollte. Für die Ausbettung ist die Zustimmung sowohl des Friedhofträgers als auch der örtlichen Ordnungsbehörde erforderlich.